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Mitteilungen

Call for Papers: ex ante 2/2020 - Klima

2020-02-12

Im Dezember 2020 erscheint die Schwerpunktausgabe von ex ante zum Thema Klima. Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Ihre Ideen für Abhandlungen zu diesem Thema oder für themenunabhängige Beiträge einzureichen.

 

Das Klima beschäftigt vor allem auch die Jugend: Es ist Anlass für sie, auf die Strasse zu gehen. Schülerinnen und Schüler rufen den Freitag zum Klimastreik-Tag aus und bleiben (berechtigterweise?) der Schule fern. Doch das Thema scheint, zumindest seit den letzten eidgenössischen Wahlen vergangenen Herbst, auch in der Politik angekommen zu sein. Wie spielen die Systeme Recht und Politik zusammen? Am 13. Januar 2020 erliess das Bezirksgericht Renens ein Urteil, welches rechtlich umstritten ist. Grund dafür ist das Klima. Doch das Klima ist schon seit längerem auch im System Recht angekommen. Es stellen sich interessante Fragen. Wir laden Sie herzlich ein, uns ein paar Antworten in diesem Zusammenhang zu präsentieren.

 

Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Ihre Ideen für Abhandlungen zu diesem Thema oder für themenunabhängige Beiträge einzureichen. Wir möchten Sie zudem explizit auf die Rubrik Dissertationsbesprechungen aufmerksam machen. Darin möchten wir jüngsten Doktorinnen und Doktoren eine Plattform bieten, um ihre geleistete Arbeit in einer Zusammenfassung an ein breiteres Publikum zu tragen (siehe Autorichtlinien für weitere Informationen).

 

Als rechtliche Querschnittsmaterie stellen sich zum Thema «Klima» Fragen in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Als Inspiration für einen Aufsatz in der Ausgabe «Klima» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Rechtliche Steuerung durch klimaerklärte Abgaben (z.B. Standesinitiative Kanton Bern 19.319; Klimasteuer für Grenzgänger Motion 19.4477)
  • Sinn und Unsinn von Klimazielbestimmungen als Programmnormen
  • Food Waste: Möglichkeit rechtlicher Bestimmungen zur Vermeidung von Food Waste?
  • Denkmalschutz und Solarenergieregelungen
  • Klimastreik: Verfassungsrechtlich garantiert?
  • Schulrecht und Klimastreik
  • Risiko Klima: Versicherungsrechtliche Aspekte
  • Klima als strafrechtlicher Notstand (Hinweis auf das Urteil des Bezirksgerichts Renens vom 13.1.2020)
  • Die Systemtheorie von Niklas Luhmann: Zusammenspiel von Recht und Politik
  • Eine rechtliche Analyse des Handels mit CO2-Zertifikaten

Schwerpunktbeiträge umfassen 5–10 Druckseiten (20 000–40 000 Zeichen, inkl. Leerschläge).

 

Neben Artikeln zum Schwerpunktthema können auch themenunabhängige Beiträge verfasst werden. In diesen setzen die Autoren den Schwerpunkt selbst. Denkbar sind Abhandlungen, Kurzbeiträge oder Urteilsbesprechungen. Solche Eingaben sind jederzeit möglich. Die Herausgeber von ex ante suchen zusammen mit Ihnen die beste Lösung für eine Publikation.

 

Einreichen von Artikeln

 

Die Eingabe von Beiträgen erfolgt über die Onlineplattform von ex ante.

 

Beiträge zum Schwerpunktthema sind bis spätestens 10. Juli 2020 einzureichen. Dissertationsbesprechungen sind bis am 04. September 2020 an uns zu übermitteln. Wir empfehlen interessierten Autoren allerdings, uns bereits vorher anzukündigen, dass sie einen Beitrag einreichen möchten (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe). Das Herausgeberteam kann so sicherstellen, dass es zu keinen thematischen Überschneidungen mit anderen Beiträgen kommt beziehungsweise die nötigen Kontakte herstellen. Selbstverständlich freuen wir uns jedoch auch über kurzfristige Eingaben, die nicht angekündigt wurden.

 

Alle eingereichten Beiträge haben unbedingt den Autorenrichtlinien von ex ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite (www.ex-ante.ch).

 

Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Das Herausgeberteam

Lesen Sie mehr über Call for Papers: ex ante 2/2020 - Klima

Call for Papers: ex ante 1/2020 - Prävention

2019-10-25

Im Juni 2020 erscheint die Schwerpunktausgabe von ex ante zum Thema Prävention. Das Thema wurde in Zusammenarbeit mit dem Jahresseminar der CUSO (conférence universitaire de Suisse occidentale) erarbeitet.

Vom Staat wird vielfach verlangt, dass er die Bevölkerung über verschiedenste Risiken informiert und Präventionsaufgaben leistet. Gleichzeitig kommt ein Übermass an Prävention in sensiblen Bereichen einer staatlichen Einmischung in das Privatleben gleich. Das führt zu einer schmalen Gratwanderung zwischen Prävention und Einmischung.

Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Ihre Ideen für Abhandlungen zu diesem Thema oder für themenunabhängige Beiträge einzureichen. Weiter möchten wir Sie explizit auf die Rubrik Dissertationsbesprechungen aufmerksam machen. Darin möchten wir jüngsten Doktoren eine Plattform bieten, um ihre geleistete Arbeit in einer Zusammenfassung an ein breiteres Publikum zu tragen (siehe Autorichtlinien für weitere Informationen).

Gerne möchten wir insbesondere die Teilnehmenden des Jahresseminars der CUSO einladen, ihren im Rahmen dieses Seminars erarbeiteten Beitrag in diesem Heft zu publizieren.

Als rechtliche Querschnittsmaterie stellen sich zum Begriff «Prävention» Fragen in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Als Inspiration für einen Aufsatz in der Ausgabe «Prävention» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Prävention bei der Terrorismusbekämpfung
  • Prävention im Kindes- und Jugendschutzbereich
  • Prävention im Erwachsenenschutz mit Blick auf die neusten Entwicklungen in der BRK
  • Spezial- und Generalprävention im Strafrecht
  • Die Patientenverfügung als Schutz vor ärztlicher Fremdbestimmung
  • Regulierung der Prävention im Gesundheitswesen

 Schwerpunktbeiträge umfassen 5–10 Druckseiten (20 000–40 000 Zeichen, inkl. Leerschläge).

Neben Artikeln zum Schwerpunktthema können auch themenunabhängige Beiträge verfasst werden. In diesen setzen die Autoren den Schwerpunkt selbst. Denkbar sind Abhandlungen, Kurzbeiträge oder Urteilsbesprechungen. Solche Eingaben sind jederzeit möglich. Die Herausgeber von ex ante suchen zusammen mit Ihnen die beste Lösung für eine Publikation.

Einreichen von Artikeln

Die Eingabe von Beiträge erfolgt über die Onlineplattform von ex ante. 

Beiträge zum Schwerpunktthema sowie die Beiträge der Teilnehmenden des CUSO Jahresseminars sind bis spätestens 31. Januar 2020 einzureichen. Dissertationsbesprechungen sind bis am 27. März 2020 an uns zu übermitteln. Wir empfehlen interessierten Autoren allerdings, uns bereits vorher anzukündigen, dass Sie einen Beitrag einreichen möchten (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe). Das Herausgeberteam kann so sicherstellen, dass es zu keinen thematischen Überschneidungen mit anderen Beiträgen kommt beziehungsweise die nötigen Kontakte herstellen. Selbstverständlich freuen wir uns jedoch auch über kurzfristige Eingaben, die nicht angekündigt wurden.

 Alle eingereichten Beiträge haben unbedingt den Autorenrichtlinien von ex ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite (www.ex-ante.ch).

Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 

Das Herausgeberteam

Lesen Sie mehr über Call for Papers: ex ante 1/2020 - Prävention

Call for Papers: ex ante 2/2019 «Digitalisierung und Recht»

2019-05-09

Im Dezember 2019 erscheint die Schwerpunktausgabe von ex ante zum Thema Digitalisierung und Recht. Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Ihre Ideen für Abhandlungen zu diesem Thema oder für themenunabhängige Beiträge einzureichen.

Es ist ein Fakt, dass unsere Welt immer digitaler wird. Die Mobilfunkanbieter rüsten zurzeit mit «5G» auf, um schnelleres Internet anbieten zu können. Der Kanton Zug erklärt sich offiziell zum «Crypto-Valley». Doch wie wird das Recht in diese Entwicklung einbezogen? Dabei stellen sich aus rechtsethischer und rechtssoziologischer Sicht interessante Fragen. Auch die Entwicklung des positiven Rechts darf nicht schlafen. Es ist eine der Herausforderungen der Rechtswissenschaften, im Zeitalter der Digitalisierung aktuell zu bleiben, den Entwicklungen zu folgen und entsprechende Unterstützung und Sicherheit zu schaffen.

Wir möchten Sie zudem explizit auf die Rubrik Dissertationsbesprechungen aufmerksam machen. Darin möchten wir jüngsten Doktoren eine Plattform bieten, um ihre geleistete Arbeit in einer Zusammenfassung an ein breiteres Publikum zu tragen (siehe Autorichtlinien für weitere Informationen).

Weiter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir in unserer ersten Ausgabe 2020 eine Zusammenarbeit mit der CUSO geplant haben. Teilnehmende des CUSO Jahresseminars 2019 sind herzlich eingeladen Ihren Beitrag in diesem Sonderheft zu publizieren. Genaueres wird im kommenden Call for Papers publiziert, wobei die Frist für die Einreichung der Beiträge (31. Januar 2020) bereits jetzt bekannt ist.

Als rechtliche Querschnittsmaterie stellen sich zum Thema «Digitalisierung und Recht» Fragen in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Als Inspiration für einen Aufsatz in der Ausgabe «Digitalisierung und Recht» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Elektronisch Abstimmen – Chancen und Risiken
  • Smart Contract
  • Blockchain Technologie
  • Straftaten im Internet
  • Virtuelle Generalversammlungen
  • Digitalisierung des Grundbuchs
  • «Predictive justice»
  • Die elektronische Identität

Schwerpunktbeiträge umfassen 5–10 Druckseiten (20 000–40 000 Zeichen, inkl. Leerschläge). 

Neben Artikeln zum Schwerpunktthema können auch themenunabhängige Beiträge verfasst werden. In diesen setzen die Autoren den Schwerpunkt selbst. Denkbar sind Abhandlungen, Kurzbeiträge oder Urteilsbesprechungen. Solche Eingaben sind jederzeit möglich. Die Herausgeber von ex ante suchen zusammen mit Ihnen die beste Lösung für eine Publikation.

Die Eingabe von Beiträgen erfolgt über die Onlineplattform von ex ante.

Beiträge zum Schwerpunktthema sind bis spätestens 8. Juli 2019 einzureichen. Dissertationsbesprechungen sind bis am 30. August 2019 an uns zu übermitteln. Wir empfehlen interessierten Autoren allerdings, uns bereits vorher anzukündigen, dass sie einen Beitrag einreichen möchten (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe). Das Herausgeberteam kann so sicherstellen, dass es zu keinen thematischen Überschneidungen mit anderen Beiträgen kommt beziehungsweise die nötigen Kontakte herstellen. Selbstverständlich freuen wir uns jedoch auch über kurzfristige Eingaben, die nicht angekündigt wurden.

Alle eingereichten Beiträge haben unbedingt den Autorenrichtlinien von ex ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite (www.ex-ante.ch).

Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Das Herausgeberteam

Lesen Sie mehr über Call for Papers: ex ante 2/2019 «Digitalisierung und Recht»

Call for Papers: ex ante 1/2019 «Information»

2019-02-17

Im Juni 2019 erscheint die Schwerpunktausgabe von ex ante zum Thema Information. Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Ihre Ideen für Abhandlungen zu diesem Thema oder für themenunabhängige Beiträge einzureichen.

Information, ob falsch, ob richtig betrifft uns alle. Die Falschinformation ist ein aufkommendes Mittel der Politik, Informationen sind mehr denn je ein wirtschaftliches Gut und die wachsende Informationsflut stellt alle Bereiche der Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Information ist aber auch ein durch Recht geregelter Vorgang, ein geschütztes Rechtsgut und kann eine rechtliche Pflicht darstellen.

Als rechtliche Querschnittsmaterie stellen sich zum Begriff «Information» Fragen in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Als Inspiration für einen Aufsatz in der Ausgabe «Information» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Persönlichkeitsrecht: Informationelle Selbstbestimmung als Frage des Zivil- und des Verfassungsrechts
  • Publikationspflichten im Börsenrecht
  • Informationsverbote: Bankkundengeheimnis, Anwalts- und Arztgeheimnis und weitere berufliche Schweigepflichten
  • Der Beweis im Strafrecht als verfahrensrelevante Information
  • Parlamentarische Informationsrechte in Bund und Kantonen
  • Auskunftsrechte in der Aktiengesellschaft
  • Informationen als Tatmittel im Strafrecht: Insiderdelikte, Täuschung durch Information
  • Automatischer Informationsaustausch im transnationalen Verhältnis
  • Anspruch auf Informationen von der Gegenpartei im Zivilprozess

Schwerpunktbeiträge umfassen 5–10 Druckseiten (20 000–40 000 Zeichen, inkl. Leerschläge).

Neben Artikeln zum Schwerpunktthema können auch themenunabhängige Beiträge verfasst werden. In diesen setzen die Autoren den Schwerpunkt selbst. Denkbar sind Abhandlungen, Kurzbeiträge, Urteils- oder Dissertationsbesprechungen. Solche Eingaben sind jederzeit möglich. Die Herausgeber von ex ante suchen zusammen mit Ihnen die beste Lösung für eine Publikation.

Einreichen von Artikeln

Die Eingabe von Beiträge erfolgt über die Onlineplattform von ex ante.

Beiträge zum Schwerpunktthema sind bis spätestens 31. Januar 2019 einzureichen. Wir empfehlen interessierten Autoren allerdings, uns bereits vorher anzukündigen, dass Sie einen Beitrag einreichen möchten (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe). Das Herausgeberteam kann so sicherstellen, dass es zu keinen thematischen Überschneidungen mit anderen Beiträgen kommt beziehungsweise die nötigen Kontakte herstellen. Selbstverständlich freuen wir uns jedoch auch über kurzfristige Eingaben, die nicht angekündigt wurden.

Alle eingereichten Beiträge haben unbedingt den Autorenrichtlinien von ex ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite (www.ex-ante.ch).

Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Das Herausgeberteam

Lesen Sie mehr über Call for Papers: ex ante 1/2019 «Information»