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Call for papers: ex/ante 1/2023 - Mangel

2022-09-19

Im Mai 2023 erscheint eine weitere Ausgabe von ex/ante. Das Schwerpunktthema lautet «Mangel». Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Abhandlungen zu diesem Thema oder themenunabhängige Beiträge einzureichen.

Der Krieg in der Ukraine, die Nachwehen der Corona-Pandemie und der Klimawandel drohen in den kommenden Monaten weltweit zu Versorgungsengpässen zu führen. Europa steuert auf eine Energiekrise zu, während in zahlreichen Entwicklungsländern eine Nahrungsmittelknappheit droht. Diese und ähnliche Ereignisse rechtlich einzuordnen, ist das Anliegen unserer nächsten Ausgabe. Möglich sind auch Aufsätze zu einem «Mangel» im rechtstechnischen Sinne, wie etwa einem Formmangel.

Als Inspiration für einen Aufsatz in der Ausgabe «Mangel» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Die Notverordnung über den Rettungsschirm für die Axpo Holding AG
  • Der Zielkatalog der Energiepolitik nach Art. 89 Abs. 1 BV
  • Die Abgrenzung der Kompetenzen des Bundes und der Kantone im Bereich der Energieversorgung
  • Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi)
  • Die Pflicht der EU-Mitgliedstaaten zum Abschluss von Solidaritätsabkommen über die Gasversorgung
  • Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen
  • Die Ernährungssicherheit nach Art. 104a BV
  • Willensmängel bei der Einwilligung
  • Sachmängel und Rechtsmängel im Vertragsrecht

Neben diesem Schwerpunktthema möchten wir Sie explizit auf die Rubrik «Dissertationszusammenfassungen»aufmerksam machen. Darin möchten wir jüngsten Doktor/innen des Rechts eine Plattform bieten, um eine Zusammenfassung ihrer Arbeit an ein breites Publikum zu tragen (siehe die Autor/innenrichtlinien für weitere Informationen). Ausserdem können, wie gesagt, themenunabhängige Beiträge eingereicht werden. In diesen setzen die Autor/innen den Schwerpunkt selbst. Denkbar sind Abhandlungen, Kurzbeiträge oder Urteilsbesprechungen.

Beiträge (ob zum Schwerpunkt oder nicht) umfassen 5–12 Druckseiten (20 000–44 000 Zeichen, inkl. Leerschlägen). Wir bleiben jedoch flexibel, falls uns ausnahmsweise ein längerer Text vorgelegt werden sollte. Das Herausgeberteam von ex/ante sucht zusammen mit Ihnen die beste Lösung für eine Publikation. Dissertationsbesprechungen sollten in der Regel nicht mehr als 5 Druckseiten (ca. 20 000 Zeichen) umfassen.

Einreichen von Artikeln

Die Eingabe von Artikeln erfolgt über die Onlineplattform von ex/ante (www.ex-ante.ch).

Beiträge (zum Schwerpunkt oder andere) sind bis spätestens 15. Januar 2023 einzureichen. Dissertationszusammenfassungen sind bis am 10. März 2023 an uns zu übermitteln. Wir empfehlen interessierten Autor/innen allerdings, uns bereits vorher anzukündigen, dass sie einen Beitrag einreichen möchten (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe). Das Herausgeberteam kann so sicherstellen, dass es zu keinen thematischen Überschneidungen mit anderen Beiträgen kommt, beziehungsweise würde es nötigenfalls den Kontakt zwischen den betreffenden Autor/innen herstellen. Selbstverständlich freuen wir uns aber auch über spontane Eingaben, die nicht angekündigt wurden. Bei Bedarf steht Ihnen unsere Schriftleitung zudem für eine kurze Besprechung Ihres Exposés zur Verfügung.

Alle eingereichten Artikel haben unbedingt den Autor/innenrichtlinien von ex/ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite (www.ex-ante.ch).

Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Das Herausgeberteam