Dieser Beitrag analysiert die Stellung des Rechtsschutzes im Dublin-Verfahren seit Einführung der letzten Asylrevision. In diesem Kontext werden die der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu entnehmenden Folgen der fehlenden Begleitung durch die Rechtsvertretung von asylsuchenden Personen an Dublin-Befragungen sowie die Bedingungen für die Rechtswirksamkeit eines Verzichts auf Begleitung durch die Rechtsvertretung aufgezeigt.
DOI: 10.3256/978-3-03929-042-0_04