Der Aufsatz leitet am Beispiel Deutschlands her, dass eine starke Verfassungsgerichtsbarkeit mit einer umfassenden Prüfungskompetenz nicht zu einem Richterstaat führt, der demokratische Prozesse unterläuft. Vielmehr sichert eine solche Verfassungsgerichtsbarkeit das Demokratieprinzip, indem es insbesondere auf die Belange von Minderheiten hinweist. Der Aufsatz zeigt, dass die häufig diffuse Angst vor einer Stärkung der Verfassungsgerichtsbarkeit unbegründet ist und daher als mögliches Konzept zur Weiterentwicklung des Schweizer Verfassungssystems angedacht werden sollte.
DOI: 10.3256/978-3-03929-042-0_07