
Die neue Verordnung über das Gesundheitswesen in Neuenburg schreibt ab 2014 vor, dass die als gemeinnützig anerkannten Gesundheitseinrichtungen den Verbänden für Suizidhilfe freien Zugang gewähren müssen, um den Suizidwünschen der Bewohner zu verwirklichen. Die Folgen dieser Regelung zeichnen sich bereits auf juristischer und politischer Ebene ab: Da das Bundesgericht nun ein echtes Recht eines jeden auf Sterbehilfe anerkennt, hat der Genfer Gesetzgeber beschlossen, diese Verpflichtung auch den öffentlichen Einrichtungen aufzuerlegen.