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Call for Papers: ex ante 1/2020 - Prävention

2019-10-25

Im Juni 2020 erscheint die Schwerpunktausgabe von ex ante zum Thema Prävention. Das Thema wurde in Zusammenarbeit mit dem Jahresseminar der CUSO (conférence universitaire de Suisse occidentale) erarbeitet.

Vom Staat wird vielfach verlangt, dass er die Bevölkerung über verschiedenste Risiken informiert und Präventionsaufgaben leistet. Gleichzeitig kommt ein Übermass an Prävention in sensiblen Bereichen einer staatlichen Einmischung in das Privatleben gleich. Das führt zu einer schmalen Gratwanderung zwischen Prävention und Einmischung.

Das Herausgeberteam lädt Sie herzlich ein, Ihre Ideen für Abhandlungen zu diesem Thema oder für themenunabhängige Beiträge einzureichen. Weiter möchten wir Sie explizit auf die Rubrik Dissertationsbesprechungen aufmerksam machen. Darin möchten wir jüngsten Doktoren eine Plattform bieten, um ihre geleistete Arbeit in einer Zusammenfassung an ein breiteres Publikum zu tragen (siehe Autorichtlinien für weitere Informationen).

Gerne möchten wir insbesondere die Teilnehmenden des Jahresseminars der CUSO einladen, ihren im Rahmen dieses Seminars erarbeiteten Beitrag in diesem Heft zu publizieren.

Als rechtliche Querschnittsmaterie stellen sich zum Begriff «Prävention» Fragen in den verschiedensten Rechtsgebieten.

Als Inspiration für einen Aufsatz in der Ausgabe «Prävention» sei auf folgende Themen hingewiesen:

  • Prävention bei der Terrorismusbekämpfung
  • Prävention im Kindes- und Jugendschutzbereich
  • Prävention im Erwachsenenschutz mit Blick auf die neusten Entwicklungen in der BRK
  • Spezial- und Generalprävention im Strafrecht
  • Die Patientenverfügung als Schutz vor ärztlicher Fremdbestimmung
  • Regulierung der Prävention im Gesundheitswesen

 Schwerpunktbeiträge umfassen 5–10 Druckseiten (20 000–40 000 Zeichen, inkl. Leerschläge).

Neben Artikeln zum Schwerpunktthema können auch themenunabhängige Beiträge verfasst werden. In diesen setzen die Autoren den Schwerpunkt selbst. Denkbar sind Abhandlungen, Kurzbeiträge oder Urteilsbesprechungen. Solche Eingaben sind jederzeit möglich. Die Herausgeber von ex ante suchen zusammen mit Ihnen die beste Lösung für eine Publikation.

Einreichen von Artikeln

Die Eingabe von Beiträge erfolgt über die Onlineplattform von ex ante. 

Beiträge zum Schwerpunktthema sowie die Beiträge der Teilnehmenden des CUSO Jahresseminars sind bis spätestens 31. Januar 2020 einzureichen. Dissertationsbesprechungen sind bis am 27. März 2020 an uns zu übermitteln. Wir empfehlen interessierten Autoren allerdings, uns bereits vorher anzukündigen, dass Sie einen Beitrag einreichen möchten (Exposé mit Titel und kurzer Inhaltsangabe). Das Herausgeberteam kann so sicherstellen, dass es zu keinen thematischen Überschneidungen mit anderen Beiträgen kommt beziehungsweise die nötigen Kontakte herstellen. Selbstverständlich freuen wir uns jedoch auch über kurzfristige Eingaben, die nicht angekündigt wurden.

 Alle eingereichten Beiträge haben unbedingt den Autorenrichtlinien von ex ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite (www.ex-ante.ch).

Wir freuen uns auf Ihre Eingabe und stehen bei Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 

Das Herausgeberteam