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ex/ante-Preis

Der ex/ante-Preis wird einmal jährlich für den besten Aufsatz verliehen, der im jeweils vorherigen Jahr in unserer Zeitschrift veröffentlicht wurde. Er soll ambitionierte Nachwuchsforschende für bemerkenswerte Beiträge zur schweizerischen Rechtslehre honorieren.

Der ex/ante-Preis wird jeweils im Februar verliehen, zum ersten Mal im Februar 2025.

Ziele

Förderung der juristischen Nachwuchsforschung
Die Förderung der juristischen Nachwuchsforschung ist eines der zentralen Anliegen von ex/ante. Auch der ex/ante-Preis soll hierzu beitragen, indem er junge Juristinnen und Juristen zur Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs ermutigt und ihre besten Publikationen ins Rampenlicht rückt.

Förderung qualitativ hochwertiger Arbeit
Zugleich legt ex/ante grossen Wert auf die inhaltliche und sprachliche Qualität der Publikationen. Darum durchlaufen alle publizierten Aufsätze ein Double-Blind Peer Review. Die Ausschreibung eines Wettbewerbs soll der Autorenschaft als zusätzliche Motivation dienen, hochwertige Aufsätze zu verfassen und eigene Gedanken zu präsentieren.

Aufbau des Wettbewerbs

Teilnahmebedingungen
Einzige Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Veröffentlichung eines Aufsatzes in der Zeitschrift, der einen Bezug zum Schweizer Recht aufweist.

Die Vorstandsmitglieder von ex/ante sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Teilnahme
Die Publikation eines Aufsatzes bei ex/ante führt automatisch zur Teilnahme am Wettbewerb.

Jury
Die Jury besteht aus drei Professoren/Professorinnen der Rechtswissenschaft, die die drei grossen Rechtsgebiete Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht abdecken. In der Jury sollen die deutsche und die französische Sprachregion vertreten sein.

Die Jury setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Dr. Nadja Braun Binder
  • Dr. Valentin Jentsch
  • Dr. Camille Perrier Depeursinge

Auswahl des Preisträgers bzw. der Preisträgerin

Auswahlverfahren: Die Jury bestimmt in gegenseitiger Absprache einen Preisträger bzw. eine Preisträgerin. Erscheint dem Vorstand von ex/ante oder der Jury keiner der eingereichten Aufsätze als preiswürdig, wird der ex/ante-Preis in jenem Jahr nicht verliehen. Kann sich die Jury auf keinen Preisträger einigen, können ausnahmsweise zwei ex/ante-Preise verliehen werden. Das Preisgeld wird in diesem Fall geteilt. Im Übrigen ist die Jury bei der Organisation des Auswahlverfahrens frei.

Auswahlkriterien: Die Jury orientiert sich bei der Auswahl des Preisträgers bzw. der Preisträgerin an den üblichen Kriterien für die Beurteilung juristischer Arbeiten, namentlich:

  • Gründlichkeit und Tiefgang der juristischen Analyse;
  • sprachliche Klarheit und Kohärenz;
  • Selbständigkeit der entwickelten Gedanken und Ansätze;
  • Relevanz des behandelten Themas.

Bekanntgabe des Preisträgers/der Preisträgerin
Der Preisträger bzw. die Preisträgerin wird auf der Webseite von ex/ante und auf LinkedIn bekanntgegeben. Zudem wird in der darauffolgenden Druckausgabe der Zeitschrift eine entsprechende Mitteilung abgedruckt.

Preis und Preisverleihung
Der Preisträger bzw. die Preisträgerin erhält eine Urkunde und ein Preisgeld in Höhe von CHF 500 aus der Vereinskasse. Der Vorstand kann das Preisgeld kürzen, wenn die Vereinsfinanzen dies erfordern.