
Wie die meisten rechtlichen Bereiche bleibt auch das Kartellrecht nicht unberührt von neuen Technologien. Dieser Beitrag soll die Auswirkungen der Algorithmen auf horizontale Wettbewerbsabreden überprüfen und somit zur aktuellen Diskussion über den Einfluss der Algorithmen auf das Rechtssystem beitragen. Es lässt sich nicht ausschliessen, dass sich Algorithmen bereits heute untereinander «absprechen», um eine Gewinnoptimierung zu erreichen. Dazu muss die Vorgehensweise des Algorithmus aber eine Wettbewerbsabrede gemäss Legaldefinition nach Art. 4 KG darstellen. Problematisch ist dabei die fehlende «Abrede», da der Algorithmus (durch machine learning) selbst Schritte vornimmt, die vom Programmierer nicht vorherzusehen und genauso wenig nachvollziehbar sind.