
Die Aktionäre versorgen die Aktiengesellschaft mit Aktienkapital. Ist dieses Kapital zur Hälfte verloren, hat der Verwaltungsrat unverzüglich eine Generalversammlung der Aktionäre einzuberufen und dieser Sanierungsmassnahmen zu beantragen. Vorliegender Beitrag beleuchtet die Bedeutung der Generalversammlung in Sanierungssituationen und behandelt dabei insbesondere Fragen der Einberufung, der Informationsrechte der Aktionäre und der Besonderheiten der richterlichen Mitwirkung.