
Aufgrund der Verwendung (und Zerstörung) von Embryonen und Parthenoten sind Erfindungen im Zusammenhang mit Stammzellen in der Schweiz von der Patentierbarkeit ausgeschlossen. Der vorliegende Beitrag soll untersuchen, ob die Haltung unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Entwicklungen und der europäischen Rechtsprechung des ICS (C-364/13) noch immer stichhaltig ist.