Die Forschung im Bereich Biomedizin zielt auf die Gewinnung verallgemeinerbarer Erkenntnisse durch die systematische Durchführung von Studien mit essentieller Bedeutung für unser Gesundheitssystem. Was geschieht, wenn diese Annahme durch die Beobachtung einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung («gender bias») bei der Behandlung von koronaren Herzkrankheiten herausgefordert wird? Wir beantworten diese Frage durch die Analyse verschiedener Fragestellungen im Schweizerischen Recht, welche durch dieses Phänomen, auch Yeltl Syndrom genannt, aufgeworfen werden.