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Schwerpunktthema

Bd. 2024 Nr. 1: Rechtspersönlichkeit

Die völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit der Beteiligten am Friedensvertrag von Sallinwerder aus dem Jahre 1398

Eingereicht
December 29, 2023
Veröffentlicht
2024-06-07

Abstract

Dem Vertrag von Sallinwerder gingen lange Kriege zwischen dem Deutschen Orden und dem Grossfürstentum Litauen sowie ein paar frühere Verträge voraus. Im April 1398 schloss der Orden mit dem litauischen Grossfürst Witold (Vytautas) einen Vorvertrag in Garhten, auf den am 12. Oktober 1398 der Hauptvertrag auf der Insel Sallin werder folgte. Gemäss dieser Abmachung erhielt der Deutsche Orden den westlichen Teil des ethnischen Litauens, genannt Samaiten, zu eigen. Sowohl die Berechtigung des Ordens, der in jener Gegend nicht ansässig war, als auch diejenige des litauischen Grossfürsten Witold werfen Fragen auf. Samaiten gehörte zwar zu seinen Ländereien, war aber zugleich Teil des litauischen Grossfürstentums, an dessen Spitze jedoch der Höchste Fürst Jagiello (Jogaila) stand. Nach der Vertragsunterzeichnung begann Witold einen gross angelegten militärischen Feldzug gegen seine östlichen Nachbarn, der in einer vernichtenden Niederlage endete. Kurz danach besann sich Witold, dass der Vertrag von Sallinwerder für ihn ausgesprochen nachteilig war, und fing an, nach einer besseren Lösung zu suchen.

DOI: 10.3256/978-3-03929-059-8_05