Call for Papers – Jubiläumsausgabe 2/2026 «Verantwortung»
Im Jahr 1984 kam Peter Saladin in seiner Abhandlung «Verantwortung als Staatsprinzip» zum Schluss, dass Verantwortung ein zentrales Element konstitutiver Prinzipien – wie der Gewaltenteilung, der Repräsentation oder der direktdemokratischen Partizipation – darstellt. Saladin schliesst seine Ausführungen mit einem Appell erstaunlicher Aktualität: So wiege die Pflicht zur Verantwortung im zwischenstaatlichen Bereich, namentlich die Friedenspflicht, besonders schwer. Denn nur, wenn sich die Staaten gegenseitige Achtung zollten und auf militärisches Austragen von Konflikten verzichteten, könne die Voraussetzung für dauerhaften Frieden geschaffen werden.[1] Freilich nimmt Verantwortung auch im nationalen Kontext eine zentrale Stellung ein. Die horizontale und vertikale Gewaltenteilung verteilen die Verantwortung im Bundesstaat auf mehrere Akteure auf, um gegenseitige Kontrolle und grösstmögliche Freiheit zu erreichen. Im schweizerischen Bundesstaat wird die Verantwortung gar bis auf die Gemeinden und schliesslich das Individuum aufgedröselt, womit auch die Frage nach der Verantwortung des Einzelnen gegenüber Staat und Gesellschaft aufgeworfen wird (Art. 6 BV, Art. 5 Abs. 1 KV/ZH).
Verantwortung aber ist nicht nur staatlich konnotiert. So widmet das Obligationenrecht der «Verantwortlichkeit» einen ganzen Abschnitt (Art. 753 ff. OR) und sieht die persönliche Verantwortlichkeit von Personen vor, die in Verletzung ihrer Pflichten der Gesellschaft, den Aktionären oder den Gläubigern Schaden zufügen. Damit eng verknüpft ist die Verantwortung von Unternehmen sowohl gegenüber ihren Angestellten als auch hinsichtlich ihrer Tätigkeit. Letztere geniesst aufgrund der «Konzernverantwortungsinitiative 2.0»[2] denn wieder vermehrte Aufmerksamkeit und zeigt, dass gerade im politischen Kontext Verantwortung häufig zum Kampfbegriff mutiert. Vielleicht ein Anlass, sich dem Begriff selbst anzunehmen und seine rechtlichen Ursprünge zu ergründen? Wer sich lieber konkreteren Themen zuwendet, findet dazu in diversen Rechtsbeziehungen die Möglichkeit: Inwiefern dürfen sich Eltern der Fortpflanzungsmedizin bedienen, um ihr Wunschkind zu erlangen? Sind Anwälte verpflichtet, aussichtslose Mandate abzulehnen? Steht die Sterbehilfe in Widerspruch zur ärztlichen Verantwortung? Welche rechtliche Verantwortung bringt ein politisches Amt mit sich? Wann schlägt Verantwortung in strafrechtliche Verantwortlichkeit um – insbesondere bei Garantenstellung?
So wie jeder Einzelperson Verantwortung im persönlichen Umfeld obliegt, tragen auch Staat und Gesellschaft als Ganzes «Verantwortung für die kommenden Generationen» (Art. 6 Abs. 2 KV/ZH) mit Blick auf Umwelt, Nachhaltigkeit oder Sicherheit. Dies führt zurück zu Saladins Memento, im (inter-)nationalen Frieden die oberste staatliche Verantwortung zu erblicken. Verantwortung ist letztendlich ein Begriff, der sich über alle Rechtsbereiche und darüber hinaus erstreckt. So laden wir Sie herzlich ein, sich in dieser Ausgabe dem Verantwortungsbegriff anzunehmen und in einem dieser Gebiete zu untersuchen – ungeachtet, ob Sie sich der Verantwortung im kleinsten, privaten Kreise oder im globalen Kontext widmen möchten.
Als Anregung für einen Artikel sind folgende Themenbereiche zu nennen:
- Der Begriff «Verantwortung» im Recht
- Verantwortung des Staates (Grundrechtsschutz, Sozialwesen, Sicherheit)
- Verantwortung und Föderalismus (Geteilte Verantwortung im Mehrebenensystem, Verantwortung der Kantone, Gemeinden und ihrer Bürger/innen)
- Verantwortung der Behörden (Regierung, Parlament, Justiz oder Verwaltung)
- Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen (Nachhaltigkeit, Wirtschaft, Umwelt- und Energierecht)
- Verantwortung von und in Unternehmen (Konzernverantwortung, aktienrechtliche Verantwortlichkeit)
- Verantwortung in der Politik
- Verantwortung im internationalen Kontext (Internationale Organisationen, Völkerrecht, Grund- und Menschenrechte, Migration, Friedenspflicht, Solidarität)
- Persönliche Verantwortung im Staat (Art. 6 BV, aktive und passive politische Teilhabe, Rücksichtspflicht, Wehrpflicht)
- Verantwortung in Rechtsbeziehungen (Eltern–Kind, Anwalt/Anwältin–Mandant/in, Behörde–Bürger/in, Arbeitgeber/in–Arbeitnehmer/in, Arzt/Ärztin–Patient/in)
- Verantwortung und Digitalisierung (KI, Deep-Fakes, Regulierung)
- Verantwortung und Wissenschaft (Unabhängigkeit der Forschung, Biomedizin, Gentechnik, KI, Tierversuche)
Neben Aufsätzen zu diesem Schwerpunktthema oder themenunabhängigen Beiträgen freuen wir uns auch über die Einreichung von Dissertationszusammenfassungen. Mit dieser Rubrik bietet ex/ante jüngsten Doktor/innen des Rechts eine Plattform, um eine Zusammenfassung ihrer Arbeit an ein breites Publikum zu tragen.
Die Beiträge umfassen 5–12 Druckseiten (20 000–44 000 Zeichen, inkl. Leerschlägen). Ausnahmsweise werden längere Texte akzeptiert. Dissertationszusammenfassungen sollten in der Regel nicht mehr als 5 Druckseiten (ca. 20 000 Zeichen) umfassen.
ex/ante-Preis
ex/ante verleiht jährlich einen Preis für den besten Aufsatz. Mit der Einreichung eines Beitrages für unsere nächste Ausgabe nehmen Sie automatisch an diesem Wettbewerb teil und erhalten dadurch die Chance auf eine Auszeichnung und ein Preisgeld.
Einreichen von Artikeln
Die Eingabe von Artikeln erfolgt über die Onlineplattform von ex/ante.
Beiträge sind spätestens bis am 3. Juli 2026 einzureichen, Dissertationszusammenfassungen bis am 11. September 2026.
Eine Ankündigung der Beiträge (Exposé mit Titel und Inhaltsangabe) ist erwünscht, um thematische Überschneidungen vermeiden zu können. Bei Fragen steht Ihnen die Schriftleitung für eine Besprechung des Exposés zur Verfügung. Unangekündigte Einreichungen sind jedoch ebenfalls möglich.
Alle eingereichten Artikel haben den Autor/innenrichtlinien von ex/ante zu entsprechen. Sie finden diese zusammen mit den genaueren Informationen zum Publikationsprozess auf unserer Webseite.
Wir freuen uns auf zahlreiche Beiträge!
Die Herausgeberschaft
[1] Vgl. Peter Saladin, Verantwortung als Staatsprinzip – Ein neuer Schlüssel zur Lehre vom modernen Rechtsstaat, Bern/Stuttgart 1984, S. 81.
[2] Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» vom 27. Mai 2025.